Geschäftsstelle der SKG in Saarbrücken Geschäftsstelle der SKG in Saarbrücken

Willkommen bei der Saarländi­schen Krankenhaus­­ge­­sell­schaft

Die Saarländi­sche Krankenhaus­­ge­­sell­schaft (SKG) hat ihren Sitz in Saarbrücken und fungiert als Verband der Krankenhaus­trä­ger im Saarland. 
Sie wurde am 27. Oktober 1950 gegründet und ist eine der 16 Landeskran­ken­h­aus­­ge­­sell­schaf­ten in Deutschland. Sie ist Mitglied der Deutschen Krankenhaus­­ge­­sell­schaft (DKG) in Berlin.

Zu ihren Aufgaben gehören:

Beratung

  • Die Saarländi­sche Krankenhaus­­­ge­­­sell­schaft berät ihre Mitglieder und die Mitglieds­kran­ken­häu­ser in Grundsatz­fra­gen des Krankenhaus­we­sens; fördert die Aus-, Fort- und Weiterbil­dung der Krankenhaus­mit­a­r­bei­ter und -mitarbeiten­den.

Interessen­ver­tre­tung

  • Die SKG vertritt die Interessen der Mitglieds­kran­ken­häu­ser gegenüber den Landesbehör­den, der Landesregie­rung und dem Landtag.
 

Vertragsver­hand­lung

  • Die SKG führt Vertragsver­hand­lun­gen mit den Krankenkas­sen über die Ausgestal­tung und die Entgelte von Krankenhaus­leis­tun­gen.

Unterstüt­zung

  • Die SKG unterstützt die Mitglieds­kran­ken­häu­ser in Budgetver­hand­lun­gen.

Information

  • Die SKG informiert Patienten und Bürger über die Krankenhaus­ver­sor­gung im Land.

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  • Beratung und Interessen­ver­tre­tung

    SKG - Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.

  • Vertrags­­ver­­han­d­­lung, Unterstüt­zung und Information

    SKG - Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.