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Inhalt

SKG-Nachrichten

09.10.2014

Saarländische Krankenhäuser befürchten weitere Verschlechterung ihrer finanziellen Situation trotz versprochener Hilfen - Neuer Vorsitzender der Saarländischen Krankenhausgesellschaft gewählt


Die Mitgliederversammlung der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG), dem Zusammenschluß der Träger der 21 saarländischen Krankenhäuser, fand am 8. Oktober 2014 im Kongresszentrum der SHG-Kliniken Völklingen statt.

Im nicht öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung stand die Vorstandswahl auf der Tagesordnung. Der Tradition folgend, die einen turnusmäßigen Wechsel des Vorsitzenden des Vorstandes alle zwei Jahre vorsieht, löste Herr Manfred Klein, Geschäftsführender Direktor des St. Nikolaus Hospitals Wallerfangen, Herrn Alfons Vogtel, Geschäftsführer der Saarland Heilstätten GmbH, als Vorsitzenden ab. Herr Klaus-Dieter Hielscher, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Neunkirchen, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Kategorie: SKG-Nachrichten

Zentrale Themen der Mitgliederversammlung waren die zukünftige Krankenhausfinanzierung sowie die Neustrukturierung der Krankenhausplanung im Saarland.

Der Koalitionsvertrag der großen Koalition sieht eine Krankenhausreform vor, um eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser langfristig verlässlich sicherzustellen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berät aktuell die Neugestaltung der Krankenhausfinanzierung. „Die finanzielle Lage der Krankenhäuser in Deutschland ist äußerst angespannt. Die kurzfristigen Hilfsmaßnahmen des Beitragsschuldengesetzes konnten die defizitäre Gesamtlage lediglich mindern, aber nicht beseitigen“, so der neue SKG-Vorsitzende Manfred Klein. Eine Reform der Krankenhausfinanzierung sowie kurzfristige finanzielle Hilfen seien insbesondere im Hinblick darauf, dass nahezu 50 % der deutschen Krankenhäuser Verluste schreiben, unabdingbar. „Die nun von der Koalition beabsichtigte Gesetzesänderung führt – entgegen der Zusage, die Finanzierung der Krankenhäuser zu sichern - zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser“, stellt Klein fest. Die Koalitionsfraktionen planen für das Jahr 2015, den Versorgungszuschlag - der den Krankenhäusern im Jahr 2014 als kurzfristige Hilfe zugestandenen wurde - zu reduzieren, sowie den Mehrleistungsabschlag - der Krankenhäuser, die mehr Leistungen erbringen, als mit den Krankenkassen vereinbart, bestraft - zeitlich unbefristet zu verlängern. „Bei der Umsetzung dieses Antrags wird die Finanzierung der Betriebskosten von Krankenhäusern weiter gekürzt. Wir halten dies in der aktuell höchst angespannten wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser für ein politisch sehr bedenkliches Signal“, so Klein. Dringend notwendig sei vielmehr eine kurzfristige Gesetzesänderung, durch die der Versorgungszuschlag den Krankenhäusern auch im kommenden Jahr zur Verfügung stehe, da ansonsten das Hilfspaket ab 2015 ins Leere laufe.

Der Appell der saarländischen Krankenhäuser, sich für eine nachhaltige Finanzierungsreform einzusetzen, geht daher an den saarländischen Gesundheitsminister, Andreas Storm, der Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist und anlässlich der SKG-Mitgliederversammlung über den Stand der Beratungen informiert hat. „Die Krankenhäuser erwarten eine faire Finanzierung und eine belastbare Planung, die eine positive Perspektive für die nächsten Jahre eröffnen“, so die Forderung des SKG-Vorsitzenden gegenüber Gesundheitsminister Storm.

Das Saarländische Krankenhausgesetz sowie die dort festgeschriebene neue Struktur der Krankenhausplanung war ein weiterer Themenschwerpunkt der SKG-Mitgliederversammlung. Begründet wird die vorgesehene Flexibilisierung der Krankenhausplanung mit der Notwendigkeit, auf den ständig steigenden Veränderungsdruck in der akutstationären Krankenhausversorgung flexibel reagieren zu können. Der Krankenhausplanungsprozess soll sich zukünftig in zwei Phasen aufteilen. In der ersten Phase wird durch das Gesundheitsministerium auf der Basis eines Sachverständigen-Gutachtens ein Krankenhausrahmenplan erstellt, der die Standorte, die Anzahl und Art der Fachabteilungen, die Schwerpunkte sowie die Gesamtzahl der vollstationären Betten und Plätze eines Krankenhauses ausweist. Die Verteilung der Gesamtbetten eines Krankenhauses auf seine Fachabteilungen wird zukünftig nicht mehr durch das Gesundheitsministerium vorgegeben, sondern soll in Phase zwei durch die Selbstverwaltungspartner, d. h. in Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern erfolgen. Das Gesundheitsministerium wird in dieser Phase nur dann aktiv, wenn die Selbstverwaltungspartner sich nicht auf eine Bettenverteilung einigen können. „Mit diesem Gesetzentwurf ist eine Lösung gefunden worden, die auf die saarländischen Versorgungsbesonderheiten eingeht und eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung garantiert“, erklärte Storm, „und zugleich die notwendige Flexibilisierung der Krankenhausplanung ermöglicht.“

Abschließend kündigte Gesundheitsminister Andreas Storm an: „In der Bund-Länder AG setze ich mich nachdrücklich dafür ein, dass wir durch die Schaffung eines Investitions-Strukturfonds in Hohe von 500 Mio. Euro einen Einstieg in eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes erreichen können“.

Anlässlich der Verabschiedung des langjährigen Geschäftsführers der SKG, Günter Möcks, bedankte sich der Minister für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der Vergangenheit. „In den 29 Jahren seiner Tätigkeit war Günter Möcks nicht nur ein profunder Kenner der gesamten krankenhauspolitischen Materie, sondern auch stets ein konstruktiv-kritischer Begleiter und stets verlässlicher Partner der saarländischen Gesundheitspolitik.“

Die Pressemitteilung als pdf-Datei erhalten Sie hier.