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SKG-Pressemitteilungen

26.03.2015

Krankenhausbehandlung angemessen bezahlen


Die Saarländische Krankenhausgesellschaft fordert Bundes- und Landespolitik auf, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft, der Dachverband der 21 saarländischen Krankenhäuser, sieht bei der Krankenhausreform, die die Bundesregierung derzeit vorbereitet, die Politik in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu verbessern. Die saarländischen Krankenhäuser werden ihre Anstrengungen, für gute Qualität und Patientensicherheit zu sorgen, weiter forcieren. „Wir sind bereit, die Pflichten anzunehmen, die uns die Politik mit ihrer sogenannten Qualitätsoffensive vorgeben wird, aber auch der Bund und die Länder haben Pflichten, denen sie nachkommen müssen“ sagte Manfred Klein, Vorsitzender der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG) nach einer Vorstandssitzung.

Kategorie: SKG-Pressemitteilungen

„Die finanzielle Lage der rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland ist äußerst angespannt. Die kurzfristigen Hilfsmaßnahmen des Beitragsschuldengesetzes konnten die defizitäre Gesamtlage lediglich mindern, aber nicht beseitigen“, so der SKG-Vorsitzende Manfred Klein. Eine Reform der Krankenhausfinanzierung sowie kurzfristige finanzielle Hilfen seien insbesondere im Hinblick darauf, dass nahezu 50 % der deutschen Krankenhäuser Verluste schreiben, unabdingbar. „Die von der Koalition beabsichtigte Gesetzesänderung führt – entgegen der Zusage, die Finanzierung der Krankenhäuser zu sichern - zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser“, stellte Klein fest.

Die 21 saarländischen Kliniken fordern darum, dass die Bundesregierung endlich sicherstellt, dass die tarifliche Lohnentwicklung und die Preissteigerungsraten mit der Vergütung für die Krankenhausbehandlungen finanziert werden können. „So lange dies nicht gewährleistet ist, lastet ein ungeheurer wirtschaftlicher Druck auf dem Krankenhausbetrieb mit den entsprechenden Auswirkungen auf Personal und Patienten. “

Die SKG sieht die Länder in der Pflicht, für eine ausreichende Finanzierung der Investitionen zu sorgen. Ein Grund für die wirtschaftliche Misere der saarländischen Krankenhäuser bestehe darin, dass die Krankenhausträger in immer größerem Umfang Investitionen aus Eigenmitteln bestreiten müssten, weil das Finanzierungsvolumen des Saarlandes seit Jahren unzureichend sei. Die mit dem Haushalt 2014 vorgenommene Kürzung der Investitionsmittel für die saarländischen Krankenhäuser um 2,5 Mio. Euro müsse zurückgenommen werden. „Erst wenn das Saarland diese Kürzung rückgängig macht, können unsere Krankenhäuser von dem auf der Bundesebene geplanten Strukturfonds Gelder erhalten.“ Der stellvertretende SKG-Vorsitzende Klaus Hielscher ergänzte: „Das Saarland sollte einen Teil der ihm zustehenden Mittel aus dem Unterstützungsprogramm des Bundes für die Kommunen für Investitionen in die kommunalen Krankenhäuser freigeben.“

Das Eckpunktepapier, das eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern erarbeitet hat und das als Grundlage für die anstehende Krankenhausreform dienen soll, bewertet die SKG skeptisch. Klein merkt an, dass das Papier zwar mehrere Ansätze biete, um Missstände zu lindern, aber auch „eklatante neue Belastungen für die Kliniken vorsehe“. Positiv sieht er, dass eine bessere Finanzierung der Vorhaltekosten für die Notfallversorgung vorgesehen sei. Allerdings unterstütze er den Vorschlag seines Kollegen Jochen Brink aus Nordrhein-Westfalen, für die Krankenhäuser eigenständige und angemessene Vergütungsregeln in der Notfallversorgung vorzusehen. Seine Zustimmung findet auch, dass man die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich genauer ermitteln wolle, um zu einer gerechteren Vergütung zu gelangen. Mit neuen Vorschlägen, die Preise für die Krankenhausbehandlungen pauschal abzusenken, würden diese positiven Ansätze jedoch wieder ins Gegenteil verkehrt. Es sei absurd, wenn man einerseits ein Programm auflege, damit mehr Pflegepersonal in den Kliniken beschäftigt werde, und andererseits die Krankenhäuser mit Abschlägen bei der Vergütung bestrafe, wenn sie mehr Personal beschäftigten. Im Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei eine Reduzierung der Vergütung bei unzureichender „Produktivität“ vorgesehen.

Auf klare Ablehnung bei den Krankenhäusern stößt auch das Vorhaben, Vergütungszu- oder -abschläge für besonders gute oder schlechte Qualität einzuführen. „Das klingt populär, ist aber methodisch extrem schwierig und rechtssicher kaum umsetzbar“ urteilte Hielscher und weist darauf hin, dass auch die Krankenkassen diesen Vorschlag ablehnen. Auch die Weitergeltung der sogenannten Mehrleistungsabschläge lehnt er entschieden ab.

Der SKG-Vorsitzende Klein stellte klar, dass die Krankenhäuser eine Qualitätsoffensive mit dem Ziel, weitere Anstrengungen für Qualität und Patientensicherheit zu unternehmen, ausdrücklich unterstützen. „Das liegt in unserem ureigenen Interesse“ gab er die Stimmung seiner Kollegen wieder. Er verwies aber darauf, dass die medizinische Qualität in den saarländischen Krankenhäusern bereits heute hervorragend sei. „Wir brauchen keinen nationalen und auch nicht den internationalen Vergleich zu scheuen.“

Auf strikte Ablehnung stößt bei den Kliniken jedoch das Vorhaben, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit umfangreichen Kontrollrechten auszustatten, um die Einhaltung von Qualitätsvorgaben in den Krankenhäusern zu kontrollieren. „Wir wehren uns nicht gegen Kontrollen und die Überprüfung unserer Arbeit. Aber nur eine unabhängige, neutrale Institution kann diese durchführen und keinesfalls der einseitig von den Krankenkassen finanzierte und dominierte MDK“, fordern die Krankenhäuser unmissverständlich.

Klein machte deutlich, dass für die Krankenhäuser eine Krankenhausreform, die nicht die notwendigen verlässlichen Rahmenbedingungen schafft, nicht hinnehmbar ist. „Die Kliniken werden ihren Part beisteuern, aber die Politik kann nicht nur fordern, sondern muss die Krankenhäuser auch fördern.“ Er forderte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer auf, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Interessen der 21 saarländischen Krankenhäuser mit Nachdruck zu vertreten.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der gegenwärtig 21 öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich etwa 275.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Geschäftsführer Dr. Thomas Jakobs Tel.: 0681 / 9 26 11 - 11
Pressereferentin Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 - 12

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