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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
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SKG-Nachrichten

23.06.2015

SKG unterstützt deutschlandweite ver.di-Aktion „162.000-fehlen!“ am 24.06.2014


Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist vom Gesetzentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz enttäuscht: „Wir hatten uns eine große Krankenhausfinanzierungsreform vorgestellt, die wenigstens eine Verbesserung der Finanzierung der laufenden Personalkosten beinhaltet, um die Überlastung des Krankenhauspersonals dauerhaft zu beenden. Stattdessen setzt man uns eine Reihe von Detailkorrekturen an einzelnen Symptomen und ein Dickicht von neuen Regelungen und zusätzlicher Bürokratie vor“, so Manfred Klein, Vorsitzender der SKG.

Kategorie: SKG-Nachrichten

Die bundesweite ver.di-Aktion „162.000! fehlen!“ sei richtig und wichtig. Deshalb unterstütze die SKG die Aktion. In deutschen Kliniken fehlen nach ver.di-Berechnungen 162.000 Beschäftigte, allein 70.000 davon in der Pflege. Auf diesen Mangel wird ver.di am 24.06.20015 mit der Aktion „162.000 fehlen!“ hinweisen: Wie überall in der Bundesrepublik werden auch im Saarland die Krankenhausbeschäftigten vor ihren Einrichtungen stehen und einige der Nummern von 1 bis 162.000 in die Höhe halten, um so die Menge der fehlenden Stellen symbolisch aufzuzeigen.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser versorgen immer mehr Patienten in immer kürzerer Zeit und sie erwarten zu Recht, dass die Politik diese Leistung sieht und honoriert“, so Manfred Klein. Aber das Gegenteil sei der Fall. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass den Krankenhäusern die tarifbedingten Personalkostensteigerungen finanziert werden. Bereits seit Jahren bestehe eine auseinander klaffende Schere zwischen steigenden Personalausgaben und Budgetzuwächsen, die in vielen Krankenhäusern nur durch Personalkürzungen zu kompensieren gewesen sei. Allein im Saarland beläuft sich die Tarifschere für die letzten zehn Jahre auf über 100 Mio. Euro. Die Krankenhäuser hätten von der Politik erwartet, dass hier mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Wende eingeleitet wird – und seien bitter enttäuscht worden.

Absolut unverständlich ist für die SKG, dass der Versorgungszuschlag ab 2017 gestrichen werden soll. „Damit fehlen den Krankenhäusern im Saarland auf einen Schlag 8 Mio. Euro. Das entspricht 145 Pflegestellen, die für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus dringend erforderlich sind“, so Klein. Da helfe auch das Pflegestellen-Förderprogramm nicht weiter. Denn das bedeute, dass – über drei Jahre gestreckt - maximal ein bis drei Pflegekräfte in jedem saarländischen Krankenhaus mehr beschäftigt werden könnten. Und das auch nur, wenn das Krankenhaus in der Lage ist, 10 Prozent der zusätzlichen Personalkosten selbst aufzubringen.

„Nicht nachvollziehbar ist außerdem, dass ausgerechnet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Qualität der Krankenhäuser überprüfen soll“, macht Klein deutlich. Der MDK werde von den Krankenkassen finanziert und sei damit alles andere als unabhängig. „Offenbar wird überhaupt nicht anerkannt, was schon heute im Bereich der Qualitätssicherung von Krankenhäusern, Krankenkassen und Ärztekammern geleistet wird. Wenn hier Bedarf zu einer Ausweitung gesehen wird, sollte das über unabhängige und bewährte Institutionen wie die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung erfolgen“, so Klein.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der gegenwärtig 21 öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 275.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.