Navigation


Navigation 2. Ebene


Navigation 3. Ebene


Mitgliedseinrichtungen

i
Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
Talstraße 30
66119 Saarbrücken

Tel.: 0681/9 26 11-0
Fax: 0681/9 26 11-99
E-Mail: mail [at] skgev.de

Inhalt

SKG-Pressemitteilungen

13.11.2012

Saarländische Allianz für die Krankenhäuser - Gemeinsame Erklärung zur Finanzierung der Krankenhäuser


Die sich weiter verschärfende finanzielle Situation der Krankenhäuser ist Anlass zunehmender Sorge. Gemeinsam mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft weisen 11 Verbände des Gesundheitswesens im Saarland in eindringlicher Form auf die prekäre Lage der Klinken hin. An dem außergewöhnlichen Bündnis, das sich zu einer „Saarländischen Allianz für Krankenhäuser“ zusammengeschlossen hat, wird deutlich, wie ernst die Lage der Krankenhäuser eingeschätzt wird. Neben den kommunalen und kirchlichen Krankenhausträgern gehören die Gewerkschaft ver.di und der Marburger Bund ebenso zu den Unterzeichnern dieser gemeinsamen Erklärung wie der Kommunale Arbeitgeberverband Saar e. V. Die Allianz appelliert an die Politiker in Bund und Ländern, Ungerechtigkeiten und Fehlanreize im Finanzierungssystem der Krankenhäuser zu beseitigen.

Kategorie: SKG-Pressemitteilungen

Die mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz (PsychEntgG)  beschlossenen Finanzhilfen sind, so die Saarländische Allianz, bei weitem nicht ausreichend und nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das im Juli 2012 beschlossene Psych-EntgG enthält neben den Vorgaben für die Einführung eines neuen pauschalierenden Entgeltsystems für die psychiatrischen Kliniken und Abteilungen auch Regelungen, die die Finanzierung aller Krankenhäuser verbessern sollen. Dabei handelt es sich aus Sicht der SKG jedoch um eine Mogelpackung, da den Krankenhäusern zwar ein Teilausgleich der Tarifkosten des Jahres 2012 zugestanden wird, sie aber gleichzeitig eine Verschärfung der Zwangsrabatte für die Behandlung zusätzlicher Patienten hinnehmen müssen. Die stetig steigenden Personalkosten in den Krankenhäusern und die im Gegensatz hierzu nur gering steigende Vergütung für Krankenhausleistungen lässt die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinanderklaffen. Unter dem daraus entstehenden immer größeren wirtschaftlichen Druck leiden sowohl die Patienten als auch die Beschäftigten. Vor dem Hintergrund der steigenden Überschüsse der Krankenkassen und der im Vergleich hierzu nur moderat gestiegenen Kosten für die Leistungen der Krankenhäuser – diese liegen mit 3,3 % unter dem Durchschnitt des Ausgabenanstiegs im Gesundheitswesen – treffen die Sparmaßnahmen, denen die Krankenhäuser unterworfen wurden, auf immer weniger Verständnis.

Vor allem zwei folgenschwere, seit Jahren kritisierte Irrwege in der Krankenhausfinanzierung müssen aus Sicht der Saarländischen Allianz korrigiert werden:

1. Es muss Schluss sein mit der ungerechten Kollektivhaftung aller Krankenhäuser, wenn es landesweit zu einem Anstieg der Krankenhausleistungen kommt. Die Vorschrift, dass für alle Kliniken in einem Bundesland der Behandlungspreis abgesenkt wird, wenn dort die Krankenhausleistungen ansteigen, ist ungerecht, betriebswirtschaftlich absurd und führt zu einem Fehlanreiz im Versorgungssystem. Hinzu kommt, dass jene Krankenhäuser, die Mehrleistungen vereinbaren, zusätzlich mit Vergütungsabschlägen belegt werden. Diese, in der Fachsprache „doppelte Degression“ genannte Abstrafung der Krankenhäuser ist nicht länger hinzunehmen. Es muss der Grundsatz gelten, dass ein bedarfsnotwendiges und wirtschaftliches Krankenhaus aus dem Behandlungspreis (Landesbasisfallwert) ausreichend finanziert wird.

2. Die tatsächlichen Personal- und Sachkostensteigerungen müssen bei der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Es ist nicht weiter zumutbar, dass die Erlöse der Krankenhäuser hinter der allgemeinen Kostenentwicklung zurückbleiben. Die immer weiter auseinandergehende Schere gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zunehmend. Mit dem Behandlungspreis (Landesbasisfallwert) muss die allgemeine Personal- und Sachkostenentwicklung finanziert werden können. Der hierzu vom statistischen Bundesamt ermittelte Kostenorientierungswert soll dafür die Grundlage bilden. Allerdings ist der in diesem Jahr erstmals ermittelte Wert mit 2,0 % weit weg von der tatsächlichen Kostenbelastung, die die Krankenhäuser aktuell und im nächsten Jahr haben werden. Hieran wird die Schwäche des Konzeptes erkennbar. Der Wert ist vergangenheitsbezogen und sein Erfassungszeitraum (2. Halbjahr 2011 / 1. Halbjahr 2012) endet genau dort, wo die massive Kostenbelastung der Krankenhäuser aktuell begonnen hat. Dass der erstmalig ermittelte Kostenorientierungswert auch noch unterhalb der Grundlohnrate in Höhe von 2,03 % liegt, kann überhaupt nicht nachvollzogen werden. Die Krankenhäuser brauchen Preiserhöhungsspielräume, die die Kostenbelastung in 2013 realistisch widerspiegeln, 2,0 % decken nicht einmal die Inflationsrate ab.

Die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und davon abhängig die medizinisch-pflegerische Leistungsfähigkeit sowie motivierende Arbeitsbedingungen für das hoch qualifizierte Krankenhauspersonal müssen im Zentrum aller Überlegungen der Krankenhauspolitik stehen. Die derzeitige Entwicklung gefährdet massiv diesen unabdingbar notwendigen Dreiklang in den Krankenhäusern. Der Korrekturbedarf im System der Krankenhausfinanzierung ist offenkundig. Die mit dem PsychEntgG getroffenen Regelungen bleiben aber unzureichend oder vertagen die Lösung der Probleme auf ungewisse und damit unzumutbar lange Zeit.

Die Krankenhäuser benötigen aber sofort Hilfe, um die hochwertige Versorgung ihrer Patienten aufrechtzuerhalten und ihren Mitarbeitern befriedigende Arbeitsbedingungen bieten zu können.

Die Saarländische Allianz für die Krankenhäuser unterstützt daher den von der Bayerischen Landesregierung in den Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag zur Änderung der Krankenhausfinanzierung. Sie appelliert an alle Politiker in Bund und Ländern, sich dieses Problems jetzt in verantwortungsvoller Weise anzunehmen und den Inhalt des Antrags schnellstmöglich in einem Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter werden im bevorstehenden Wahljahr kein Verständnis dafür zeigen, wenn sie erneut vertröstet werden und sich die Situation in den Kliniken weiter zuspitzt.

Federführend für die Gemeinsame Erklärung:

  • Saarländische Krankenhausgesellschaft
    Geschäftsführer Günter Möcks, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 0

Kontaktadressen bei den unterstützenden Verbänden:

  • Ärztekammer des Saarlandes
    Dr. Josef Mischo, Tel.: 0681/4003-340
  • Arbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser Saarland
    Thomas Jungen, Tel.: 0651/9493-285
  • Dachverband der Pflegeorganisationen und Hebammenwesen Saarland,
    Landespflegerat des Saarlandes,  Ursula Hubertus,  Tel.: 0681/406-2850
  • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Saarland
    Martin Erbelding, Tel.: 5004-140
  • Kommunaler Arbeitgeberverband Saar e. V.
    Heinz Michael Schmitt, Tel.: 0681/92643-51
  • Landkreistag Saarland
    Martin Luckas, 0681/950 945 20
  • Marburger Bund
    Martin Erbe, Tel. : 0681-581100
  • ver.di
    Thomas Müller, Tel. 0681-98849-130
  • Verband Evangelischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz/Saarland
    Pfarrer Dr. Werner Schwartz, Tel.: 06232 - 22 - 1204
  • VKD Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland
    Dr. Günter Merschbächer, Tel.: 06332/829207

Das Dokument "Saarländische Allianz" kann hier downgeloded werden.