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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
Talstraße 30
66119 Saarbrücken

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Inhalt

SKG-Nachrichten

05.01.2018

Stellungnahme zum Artikel „Landesregierung fordert von Klinik-Chefs mehr Pflegekräfte“ in der SZ vom 03.01.2018


Der Vorsitzende der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG), Alfons Vogtel, erklärt:

Die pauschalen Vorwürfe, die Staatssekretär Stephan Kolling, erhebt, weise ich entschieden zurück. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und Ministerin Monika Bachmann haben die 22 saarländischen Krankenhäuser schon vieles getan, um die Pflegekräfte zu entlasten. Wir wollen die Pflege in den Kliniken stärken und alles Erforderliche tun, dass mehr Pflegekräfte zum Einsatz kommen.

Kategorie: SKG-Nachrichten

So wurde auf intensive Bitten der SKG im vergangenen Jahr die Praxisanleiterverordnung vom Gesundheitsministerium erlassen, die zum 1. Oktober 2o17 in Kraft getreten ist. Die Verhandlungen der SKG mit den Krankenkassen zur Finanzierung der zusätzlichen Stellen haben sich allerdings sehr lange hingezogen. Die Krankenhäuser haben erst seit kurzem eine Planungssicherheit. Von daher konnten die angestrebten Neueinstellungen noch nicht in dem gewünschten Maße vorgenommen werden.

Die Veränderung der Fallpauschalen für pflegebedürftige Patienten soll dem Umstand Rechnung tragen, dass den Krankenhäusern bisher der Mehraufwand zur Pflege von dementen und hochbetagten Menschen nicht bezahlt wurde. Die Einführung eines Zusatzentgeltes für Patienten mit einem anerkannten Pflegegrad geht auf eine Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und aller Landeskrankenhausgesellschaften zurück.

Diese Änderung der Fallpauschalen ist zum Jahresanfang 2018 erfolgt. Das Regelwerk zur Abrechnung der Fallpauschalen ist allerdings sehr komplex. Die Einstufung in einen Pflegegrad sieht nur unter wenigen genau festgelegten Bedingungen ein Zusatzentgelt vor. Es ist den Krankenhäusern gegenwärtig nicht möglich, einzuschätzen, wie viel mehr sie für die Behandlung von pflegebedürftigen Menschen bezahlt bekommen. Es steht zu erwarten, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) im Auftrag der Krankenkassen die Abrechnung dieser Zusatzentgelte sehr intensiv prüfen wird. Die saarländischen Krankenhäuser haben aber bereits seit Jahren ihr Personal so bemessen, dass sie auch die Pflege von Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf gewährleisten können. Jetzt soll der erhöhte Personalaufwand mit einem Zusatzentgelt endlich finanziert werden.

Das sogenannte Pflegestellenförderprogramm ist kaum geeignet, mehr Pflegepersonal in den saarländischen Krankenhäusern anzustellen. Die Auflagen und Vorgaben, die ein Antrag stellendes Krankenhaus erfüllen muss, stellen eine nur schwer zu überwindende Hürde dar. Die SKG hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren davor gewarnt. Auch der Pflegezuschlag in seiner jetzigen Ausgestaltung hat viele Probleme aufgeworfen und zu Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung geführt. Deutschlandweit ist die Verunsicherung nach einer Schiedsstellenentscheidung sehr groß.

Für die Krankenhäuser im Saarland ist es nicht hinnehmbar, dass die Gewährung von Investitionszuschüssen künftig an die Einhaltung von Personalanhaltszahlen und weiteren Vorgaben geknüpft werden. Die SKG hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen diese Pläne bereits im Spätsommer gegenüber dem Ministerium geäußert. Das Land ist nach Bundesrecht dazu verpflichtet, für alle in den Krankenhausplan des Landes aufgenommenen Krankenhäuser die Investitionskosten zu übernehmen. Gegenüber dem Landtag wird die SKG ihre ablehnende Position deutlich zum Ausdruck bringen und auch ausführlich begründen.

Im Dialog mit Gesundheitsministerin Monika Bachmann und ihrem Staatssekretär werden die Krankenhausträger Ende Januar alle Themen einer guten Krankenhausversorgung erörtern. Das gemeinsame Ziel ist es, mit dem neuen Krankenhausplan für die Jahre 2018 bis 2025 eine wohnortnahe und am Patientenwohl orientierte, qualitativ hochwertige Behandlung für die Saarländerinnen und Saarländer sicher zu stellen.