Krankenhaus­ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz

Freitag, 22. November 2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für das Krankenhaus­ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz frei gemacht. Hierzu erklärt der Geschäfts­füh­rer der Saarländi­schen Krankenhaus­ge­sell­schaft eV (SKG), Dr. Thomas Jakobs:

Die Saarländi­sche Krankenhaus­ge­sell­schaft eV (SKG) hatte darauf gehofft, dass die Ländermehr­heit heute im Bundesrat den Vermittlungs­aus­schuss zum Krankenhaus­ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (KHVVG) anruft. Das ist nicht geschehen und so werden die 19 saarländi­schen Krankenhaus­ge­setze auch dieses Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen.

Sie werden nach der Bundestags­wahl genau beobachten, ob die von Minister Dr. Magnus Jung heute im Bundesrat angekündig­ten Verbesserun­gen mit Unterstüt­zung der saarländi­schen Landesregie­rung angestoßen und vom neugewähl­ten Bundestag in einen Gesetzestext gegossen werden. Die mit diesem Gesetz beabsichtig­ten Ziele sind richtig: die Qualität der Krankenhaus­be­hand­lun­gen zu verbessern, unnötige Dokumenta­ti­o­nen abzuschaf­fen, die medizinische Behandlung statt der Wirtschaft­lich­keit in den Mittelpunkt jeder Krankenhaus­be­hand­lung zu stellen. Nur die jetzt beschlosse­nen Instrumente sind dafür nicht zielführend, darum müssen die von den Ländern schnell einmütig geforderten Verbesserun­gen sehr rasch nach der Bundestags­wahl beschlossen werden.

Die Not der Krankenhäu­ser ist sehr groß und wird von Tag zu Tag noch größer: Sie brauchen eine deutliche Verbesserung der wirtschaft­li­chen Basis, eine Entlastung von bürokrati­schen Lasten und umsetzbare Regelungen im Bereich der Strukturan­for­de­run­gen. Die Gesundheits­ver­sor­gung in der Fläche des Saarlandes zu sichern, ist doch eine drängende Herausfor­de­rung angesichts eines erwarteten Defizits von 100 Mio. Euro in diesem Jahr kaum zu stemmen.

Die Saarländi­sche Krankenhaus­ge­sell­schaft eV wird nun mit dem Gesundheits­mi­nis­ter alles in ihrer Macht stehen, damit die Reformziele zum Wohle der Patientin­nen und Patienten auch erreicht werden.

Die Saarländi­sche Krankenhaus­ge­sell­schaft eV (SKG) ist der Dachverband der Krankenhaus­trä­ger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der Gegenwart 19 Krankenhäu­ser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespoli­tik und nimmt ihre per Gesetz übertrage­nen Aufgaben wahr. Die saarländi­schen Krankenhäu­ser versorgen jährlich stationär etwa 260.000 Patienten. Mit zusammenge­n­om­men rund 13.000 Mitarbeitern.


Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • SKG-Geschäfts­füh­rer, Dr. Thomas Jakobs, Tel.: 0681 / 92611 - 11
  • Presserefe­ren­tin, Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 12