Mitglieder­ver­samm­lung der SKG

Mittwoch, 9. Oktober 2024

Die Saarländi­sche Krankenhaus­ge­sell­schaft eV (SKG), der Zusammenschluss der Träger der 19 saarländi­schen Krankenhäu­ser, hat im Rahmen ihrer neuen Mitglieder­ver­samm­lung am 10. Oktober 2024 einen neuen Vorstand gewählt.

Der Tradition folgend, die einen turnusmäßi­gen Wechsel des Vorsitzen­den des Vorstandes alle zwei Jahre vorsieht, löst Herr Bernd Mege, Geschäfts­füh­rer der Saarland Heilstätten GmbH (SHG), Herrn Manfred Klein, bis zum 31. 12. 2023 geschäfts­füh­ren­der Direktor des St. Nikolaus Hospitals Wallerfan­gen , als Vorsitzen­der ab. Zum neuen stellvertre­ten­den Vorsitzen­den wurde Herr Alexander Funk, Geschäfts­füh­rer der Caritas Trägergesell­schaft Saarbrücken (CTS), gewählt.

Der neugewählte Vorsitzende Bernd Mege betonte die Wichtigkeit des gemeinsamen Schulterschlus­ses der Krankenhäu­ser in dieser Zeit. „Alle saarländi­schen Krankenhäu­ser sind unverzicht­bar für die Gesundheits­ver­sor­gung im Saarland – das sieht Herr Minister Dr. Jung genauso.“ Daher darf ihre Existenz durch die bevorstehende Reform nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Alle Mitglieder der SKG waren sich darin einig, dass die gegenwärtig sehr angespannte wirtschaft­li­che Lage der Krankenhäu­ser einen Appell an die Politik notwendig macht und einstimmig eine Resolution (Anlage) verabschie­dete.

Die Mitglieder­ver­samm­lung fordert die Landesregie­rung eindringlich auf, den vorliegen­den Gesetzent­wurf des Bundes für die Krankenhaus­re­form im Bundesrat den Vermittlungs­aus­schuss anzurufen. Die Vorausset­zun­gen für eine wirtschaft­li­che Stabilisie­rung und geordnete Transforma­tion der Krankenhaus­land­schaft sind nicht gewährleis­tet.

Die von den Ländern geforderten Änderungen am Gesetzent­wurf der Bundesregie­rung wurden bisher nur unzureichend berücksich­tigt. Insbesondere fehle nach wie vor einem längst überfälli­gen und bereits Anfang des Jahres vom Bundesgesund­heits­mi­nis­ter versproche­nen Inflations­aus­gleich. Alle Krankenhäu­ser würden mit ihren massiven Betriebskos­t­en­de­fi­zi­ten weiter vom Bund im Stich gelassen. Ohne Anhebung der Vergütungen bleibe somit unklar, wie die Existenz bedarfsnot­wen­di­ger Krankenhäu­ser abgesichert werden könnte, bis die Reform in ein paar Jahren ihre Wirkung entfalte.

„Das Saarland hat zwar dankenswer­ter­weise im Doppelhaus­halt 2024/25 die Investiti­ons­för­de­rung um 50 Mio.“ Euro erhöht; „Dennoch reicht das Geld bei weitem nicht aus, um die notwendigen Investiti­o­nen in eine zukunftsfeste Krankenhaus­in­fra­s­truk­tur zu stemmen“, so der neu gewählte stellvertre­tende SKG-Vorsitzende, Alexander Funk. Auch sei es den Krankenhäu­sern aufgrund ihrer schlechten wirtschaft­li­chen Lage nahezu unmöglich, den geforderten Eigenanteil von 10 % bis 50 % der förderfähi­gen Kosten zu übernehmen. „Und jetzt sollen sie auch noch den Landesanteil am geplanten Transforma­ti­ons­fonds kofinanzie­ren – das ist ein Ding der Unmöglich­keit“, so Funk weiter. Deshalb fordert die SKG in ihrem Beschluss die Landesregie­rung auf, den Bogen nicht noch mehr zu überspannen, sondern allein den Landesanteil am Transforma­ti­ons­fonds über den Landeshaus­halt bereit zu stellen.

Die Saarländi­sche Krankenhaus­ge­sell­schaft eV (SKG) ist der Dachverband der Krankenhaus­trä­ger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der Gegenwart 19 Krankenhäu­ser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespoli­tik und nimmt ihre per Gesetz übertrage­nen Aufgaben wahr. Die saarländi­schen Krankenhäu­ser versorgen jährlich stationär etwa 260.000 Patienten. Mit zusammenge­n­om­men rund 13.000 Mitarbeitern.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • SKG-Geschäfts­füh­rer Dr. Thomas Jakobs, Tel.: 0681 / 92611 - 10
  • Presserefe­ren­tin, Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 12