Willkommen bei der Saarländischen Krankenhausgesellschaft
Die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) hat ihren Sitz in Saarbrücken und fungiert als Verband der Krankenhausträger im Saarland.
Sie wurde am 27. Oktober 1950 gegründet und ist eine der 16 Landeskrankenhausgesellschaften in Deutschland. Sie ist Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Beratung
- Die Saarländische Krankenhausgesellschaft berät ihre Mitglieder und die Mitgliedskrankenhäuser in Grundsatzfragen des Krankenhauswesens; fördert die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Krankenhausmitarbeiter und -mitarbeitenden.
Interessenvertretung
- Die SKG vertritt die Interessen der Mitgliedskrankenhäuser gegenüber den Landesbehörden, der Landesregierung und dem Landtag.
Vertragsverhandlung
- Die SKG führt Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen über die Ausgestaltung und die Entgelte von Krankenhausleistungen.
Unterstützung
- Die SKG unterstützt die Mitgliedskrankenhäuser in Budgetverhandlungen.
Information
- Die SKG informiert Patienten und Bürger über die Krankenhausversorgung im Land.


