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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
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Inhalt

SKG-Pressemitteilungen

10.06.2015

Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz beschließen


Dazu erklärt die SKG:

Widerstand gegen Krankenhaus-Strukturgesetz - Saarländische Krankenhäuser lehnen Gesetzentwurf vehement ab

Kategorie: SKG-Pressemitteilungen

Der Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) hat zum Gesetzentwurf für das geplante Krankenhaus-Strukturgesetz eine ablehnende Stellungnahme beschlossen. "Wir können unmöglich einer solchen Mogelpackung zustimmen", erklärte der SKG-Vorsitzende Manfred Klein nach der einstimmigen Beschlussfassung. Für die Krankenhäuser im Saarland und ihre Patienten bringen die geplanten Änderungen in erster Linie gravierende Nachteile; sie bedrohen die Position des Saarlandes als Standort der Spitzenmedizin und führen in die Rationierung von Leistungen. Die saarländischen Krankenhäuser lehnen deshalb den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vehement ab.

Der vorliegende Gesetzentwurf

  • verschlechtert die Patientenversorgung,
  • leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und
  • schwächt die medizinische Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.

Er verfehlt eindeutig die Ziele, die sich die große Koalition für eine Krankenhausreform gesteckt hat.

Der Gesetzentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz wurde von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe als Qualitätsoffensive in der Krankenhausversorgung präsentiert. Unter anderem ist geplant, dass sich die Vergütung der Krankenhäuser zukünftig auch nach der Qualität ihrer medizinischen Behandlung richten soll. Krankenhäusern mit schlechter Qualität kann auf diese Art der Versorgungsauftrag entzogen werden; dies kommt einer Schließung gleich. Nicht berücksichtigt wird aber, dass Qualität eine ausreichende Finanzierung voraussetzt. Vielmehr werden die Krankenhaus-Vergütungen ab dem Jahr 2017 um 0,8 Prozent gekürzt. Das sind im Saarland 8 Millionen Euro, die bei der Bezahlung der Pflegekräfte und der Ärzte fehlen werden.

Das Pflegestellenförderprogramm kann diese Lücke nicht schließen. Über drei Jahre gestreckt bedeutet es, dass maximal ein bis drei Pflegekräfte in jedem saarländischen Krankenhaus mehr beschäftigt werden könnten. Und das auch nur, wenn das Krankenhaus in der Lage ist, 10 Prozent der zusätzlichen Personalkosten selbst aufzubringen.

Manfred Klein ist vom Gesetzentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz enttäuscht: „Wir hatten uns eine große Krankenhausfinanzierungsreform vorgestellt, die Lösungen für die grundlegenden Probleme der Krankenhäuser bietet: die chronische Unterfinanzierung der Investitionskosten sowie eine Verbesserung der Finanzierung der laufenden Personalkosten, um die Überlastung des Krankenhauspersonals dauerhaft zu beenden. Nur so könnten die Herausforderungen bewältigt werden, die unsere alternde Gesellschaft an die Krankenhäuser stellt. Stattdessen setzt man uns eine Reihe von Detailkorrekturen an einzelnen Symptomen und ein Dickicht von neuen Regelungen und zusätzlicher Bürokratie vor.“

Missbrauch des Qualitätsbegriffs

„Und über allem steht der Begriff Qualität“, so Manfred Klein weiter. „Das ist geschickt gemacht, denn niemand kann ernsthaft in Frage stellen, dass Krankenhäuser qualitativ hochwertig arbeiten sollen.“ Damit werde aber nur kaschiert, dass die Koalitionsparteien offensichtlich nicht zu einem großen Wurf fähig sind. „Stattdessen wird den Krankenhäusern fortwährend unterstellt, ihre medizinischen Leistungen seien qualitativ unzureichend und müssten dringend verbessert werden. Die deutschen Krankenhäuser haben aber bereits seit vielen Jahren eines der umfassendsten Qualitätssicherungssysteme weltweit. Die Ergebnisse zeigen, dass sie insgesamt eine hervorragende Qualität liefern - das gilt insbesondere auch für die saarländischen Krankenhäuser", stellt Klein fest. Es dränge sich hier die Vermutung auf, dass der Qualitätsbegriff als Regulierungsinstrument missbraucht werde, um die Krankenhäuser planwirtschaftlich noch weiter zu gängeln und immer mehr Möglichkeiten zu schaffen, die Vergütung zu reduzieren, also am Gesundheitssystem zu sparen. Zudem werde unterstellt, die Krankenhäuser würden aus wirtschaftlichen Gründen im großen Stil unnötige Operationen durchführen. „Der Gesetzentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz ist geprägt von einem nicht gerechtfertigten tiefen Misstrauen gegen die Krankenhäuser", so der SKG-Vorsitzende Manfred Klein.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der gegenwärtig 21 öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 275.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Geschäftsführer Dr. Thomas Jakobs Tel.: 0681 / 9 26 11 - 11
  • Pressereferentin Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 12
Die Pressemeldung können Sie hier als pdf-Datei downloaden.