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SKG-Pressemitteilungen

22.11.2023

Krankenhäuser brauchen schnell wirksame Hilfe


Stationäre Krankenhausbehandlung in Gefahr – Versorgungssicherheit der Bevölkerung nicht aufs Spiel setzen

Kategorie: SKG-Pressemitteilungen

Am Freitag (24.11.23) wird der Bundesrat voraussichtlich über das Krankenhaustransparenzgesetz und einen Entschließungsantrag mehrerer Länder zu einem Vorschaltgesetz zur angekündigten Krankenhausreform abstimmen. Hierzu erklärt der Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG):

Ungeachtet aller Appelle an Bund und Land verschlechtert sich die finanzielle Lage der Krankenhäuser weiter dramatisch. Schon seit Monaten machen die deutschen wie auch die saarländischen Krankenhäuser auf ihre prekäre finanzielle Situation aufmerksam – weitgehend ignoriert von der Bundespolitik. Inflation und Tariflohnerhöhungen treiben die Kosten in die Höhe, auf der anderen Seite können die Krankenhäuser nicht einfach ihre Preise anpassen und den Krankenkassen höhere Fallpauschalen berechnen. Das Defizit steigt von Jahr zu Jahr an und konnte auch durch Coronahilfen, Energiepreisbremse und Liquiditätshilfen nicht annähernd aufgefangen werden. „Allein im Saarland wird sich das Minus der Krankenhäuser von 2022 bis Ende 2023 auf 140 Millionen Euro angehäuft haben,“ prognostiziert Thomas Jakobs, der Geschäftsführer der SKG.

„Das Krankenhaustransparenzgesetz nimmt mit der vorläufigen Zuordnung der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern ein zentrales Element der geplanten Krankenhausreform vorweg und greift damit in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein. Zudem birgt dieses Vorgehen die Gefahr, Patienten zu verunsichern, wenn die tatsächliche Zuweisung der Leistungsgruppen durch die Krankenhausplanungsbehörden der Länder zu einem späteren Zeitpunkt davon erheblich abweichen sollte. Und indem dieses Gesetz zusätzliche Meldepflichten für die Krankenhäuser einführt, wird die Bürokratielast weiter steigen“, so Thomas Jakobs.

Aus diesem Grund haben im Gesundheitsausschuss des Bundesrates alle Länder mit Ausnahme des Saarlandes, Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin dem Plenum die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. „Mit angeblichen Wohltaten gegenüber den Krankenhäusern von zuletzt propagierten rund 9 Mrd. Euro versucht der Bundesgesundheitsminister die Länder umzustimmen. Doch bei diesen sogenannten Finanzhilfen handelt es sich um Gelder, die den Krankenhäusern bereits heute aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehen. Dieser Taschenspielertrick wird dem Ernst der finanziellen Lage der Krankenhäuser nicht gerecht“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der SKG, Manfred Klein. Aus diesem Grund appelliert die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) an die saarländische Landesregierung, ebenfalls die Anrufung des Vermittlungsauschusses zu unterstützen.

Die Bundesratsinitiative mehrerer Länder zu einem dringend benötigten Vorschaltgesetz greift ein von der Gesundheitsministerkonferenz wiederholt formuliertes Anliegen auf: damit die Krankenhäuser die schwierige Wegstrecke bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform überstehen und nicht ein kalter ungeordneter Strukturwandel um sich greift, brauchen die Krankenhäuser sofort massive finanzielle Unterstützung. Das jetzige Finanzierungssystem, das keine Korrekturmöglichkeiten der einmal im Jahr festgelegten Preise auch bei veränderten Rahmenbedingungen zulässt, führt in dieser Zeit der hohen Inflation, exorbitant gestiegener Energiepreise und großer Lohnerhöhungen dazu, dass die Mehrheit der Krankenhäuser rote Zahlen schreibt. Zur Aufrechterhaltung der stationären Krankenhausversorgung, die eine Grundfunktion des Sozialstaates ist, wird schnell eine Verbesserung der finanziellen Basis der Krankenhausfinanzierung gebraucht. Mit dem Vorschaltgesetz sollen die Krankenhäuser endlich das Geld von den Krankenkassen erhalten, das sie zum wirtschaftlichen Überleben dringend benötigen. „Um ein ungerichtetes Krankenhaussterben abzuwenden, benötigen die Krankenhäuser jetzt die notwendige Finanzierung, danach erst kann ein geordneter Reformprozess beginnen. Dass die Politik die Versorgungssicherheit der Bevölkerung aufs Spiel setzt, können und wollen wir nicht akzeptieren,“ stellt der Vorstandsvorsitzende der SKG, Manfred Klein, klar. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) appelliert deshalb auch zu diesem Punkt an die saarländische Landesregierung die Bundesratsinitiative zu einem Vorschaltgesetz aktiv zu unterstützen.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen von gegenwärtig 19 Krankenhäusern des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 245.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • SKG-Vorsitzender, Manfred Klein, Tel.: 06831 / 962 - 461
  • stv. SKG-Vorsitzender, Bernd Mege, Tel.: 0681 / 889 - 2299
  • SKG-Geschäftsführer, Dr. Thomas Jakobs, Tel.: 0681 / 92611 - 11