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SKG-Pressemitteilungen

22.11.2024

Krankenhausversorgungs Verbesserungsgesetz


Verbesserungen müssen vom neugewählten Bundestag rasch beschlossen werden

Kategorie: SKG-Pressemitteilungen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz frei gemacht. Hierzu erklärt der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft eV (SKG), Dr. Thomas Jakobs:

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft eV (SKG) hatte darauf gehofft, dass die Ländermehrheit heute im Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) anruft. Das ist nicht geschehen und so werden die 19 saarländischen Krankenhausgesetze auch dieses Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen.

Sie werden nach der Bundestagswahl genau beobachten, ob die von Minister Dr. Magnus Jung heute im Bundesrat angekündigten Verbesserungen mit Unterstützung der saarländischen Landesregierung angestoßen und vom neugewählten Bundestag in einen Gesetzestext gegossen werden. Die mit diesem Gesetz beabsichtigten Ziele sind richtig: die Qualität der Krankenhausbehandlungen zu verbessern, unnötige Dokumentationen abzuschaffen, die medizinische Behandlung statt der Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt jeder Krankenhausbehandlung zu stellen. Nur die jetzt beschlossenen Instrumente sind dafür nicht zielführend, darum müssen die von den Ländern schnell einmütig geforderten Verbesserungen sehr rasch nach der Bundestagswahl beschlossen werden.

Die Not der Krankenhäuser ist sehr groß und wird von Tag zu Tag noch größer: Sie brauchen eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Basis, eine Entlastung von bürokratischen Lasten und umsetzbare Regelungen im Bereich der Strukturanforderungen. Die Gesundheitsversorgung in der Fläche des Saarlandes zu sichern, ist doch eine drängende Herausforderung angesichts eines erwarteten Defizits von 100 Mio. Euro in diesem Jahr kaum zu stemmen.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft eV wird nun mit dem Gesundheitsminister alles in ihrer Macht stehen, damit die Reformziele zum Wohle der Patientinnen und Patienten auch erreicht werden.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft eV (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der Gegenwart 19 Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihre per Gesetz übertragenen Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 260.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 13.000 Mitarbeitern.


Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • SKG-Geschäftsführer, Dr. Thomas Jakobs, Tel.: 0681 / 92611 - 11
  • Pressereferentin, Patricia Guckelmus, Tel.: 0681 / 9 26 11 – 12