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Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
Talstraße 30
66119 Saarbrücken

Tel.: 0681/9 26 11-0
Fax: 0681/9 26 11-99
E-Mail: mail [at] skgev.de

Inhalt

Wörterbuch


Gesetze und Verordnungen

Der rechtliche Rahmen für die Krankenhäuser wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen gesteckt. Die wesentlichst Regelungen für die Beziehungen zwischen Patienten, Krankenkassen und Krankenhäusern finden sich im

  • Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V),
  • dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG),
  • der Bundespflegesatzverordnung (BPflV),
  • dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) sowie
  • der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV).

Diese Vorschriften stehen regelmäßig im Blickpunkt der Reformvorhaben der politischen Parteien.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Sie stellt den ältesten Zweig der Sozialversicherung dar. Etwa 88 Prozent aller Deutschen sind heutzutage versichert und haben somit Anspruch auf gesundheitserhaltende bzw. fördernde Leistungen im Krankheitsfall. Wesentliche Strukturprinzipien sind paritätische Finanzierung, Solidarität, Selbstverwaltung und Pluralität. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge, welche paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern getragen werden. Die Beitragsfinanzierung erfolgt in der GKV im Umlageverfahren. Mit der GKV hat jeder Anspruch auf gleiche Leistungen unabhängig von der Höhe des Einkommens und von der Schwere der Krankheit. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Vermittler und Träger der GKV sind die gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind nach Kassenarten gegliedert und agieren als Selbstverwaltungskörperschaften finanziell und organisatorisch unabhängig voneinander.


Gesundheitsziele

Durch den Gesetzgeber formulierte Prioritäten bezüglich des Gesundheitssystems bezeichnet man als Gesundheitsziele. Es handelt sich um allgemein bindende Festlegungen als Insrumentarium der Gesundheitspolitik.

Zielorientiertes Management galt als Grundstrategie für die von der WHO erstmals entwickelten Ziele. Oberste Prämisse war dabei die "Health for All" Strategie. Gesundheitsziele sollen eine Verbesserung von Versorgungsprozessen, -strukturen und -egebnissen ermöglichen. Es werden zwei Untergruppen von Zielen unterschieden.

So sind die Prioritäten unseres Gesundheitssystems einerseits als Gesundheitsoberziele (targets) zu betrachten und andererseits als Gesundheitsindikatoren (indicators).

Ein Ziel muss folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Daten der Gesundheitsberichterstattung sollen Basis eines Gesundheitsziels bilden.
  2. Die Ziele sollten quantifizierbar bzw. messbar sein, um auch einen regionalen Vergleich in der Datenauswertung zu ermöglichen.
  3. Die Teilnahme derer, die die Ziele umsetzen, ist obligatorisch.

In Deutschland wurden derartige Ziele auf Länderebene erstmals inNordrhein-Westfalen und Hamburg umgesetzt. Die beiden Länder wollen einzelne Ziele mit Hilfe eines Maßnahmekatalogs umsetzen.

Auf Bundesebene werden momentan Targets ausgearbeitet, welche auf die Reduktion von u.a. Diabetes, Brustkrebs, Tabakkonsum und Depression abzielen. Das Projekt "Gesundheitsziele.de" integriert weitere 70 Organisationen in den Prozess der Erklärung oberster Gesundheitsziele. Die Umsetzung sollen dann die Organisationen, welche auch Parteien aus den Bereichen der Patienten- und Sozialhilfeorganisationen umfassen, selbst verwirklichen und finanzieren.


Härtefall

Das Erbringen von Leistungen gegenüber Versicherten ist oftmals mit der Entrichtung eines Eigenanteils verbunden. Da die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen durch Zuzahlungen nicht allzu stark finanziell belastet werden sollen, wurde eine Belastungsgrenze festgelegt. Diese Grenze beträgt bei chronisch Kranken ein Prozent der Bruttoeinnahme pro Jahr. Bei nichtchronisch Kranken liegt die Grenze bei zwei Prozent. Dabei wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, wer als chronisch krank gilt.

Im Falle des Erreichens der Belastungsgrenze vor Ablauf des Kalenderjahres erhält der Versicherte eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres. Um die Belastungsgrenze zu ermitteln wird das Jahreseinkommen aller im Haushalt lebender Familienangehörigen addiert. Von dieser Summe werden Freibeträge für die Angehörigen abgezogen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge, sowie gegebenenfalls durch den Freibetrag für den Ehepartner.

Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Daher müssen alle Zuzahlungsbelege gesammelt werden. Um als "Härtefall" anerkannt zu werden, muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden.


Hauptabteilung

Abteilung im Krankenhaus, deren Patienten von Stationsärzten des Krankenhauses behandelt werden.


Hauptdiagnose

Als Hauptdiagnose bezeichnet man die Erkrankung, die hauptsächlich dafür verantwortlich war, dass ein Patient ins Krankenhaus kam. Zusätzlich können Sie ablesen, wie oft Patienten mit dieser Erkrankung behandelt wurden. Angaben zur selben Diagnose können sich in verschiedenen Fachabteilungen eines Krankenhauses finden.


Hausarzt

Ein niedergelassener freiberuflicher Arzt ist ein Hausarzt. Er gilt meist als der zu erst zu konsultierende Arzt bei medizinischen Problemen. In Deutschland können Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin und Praktische Ärzte ohne Facharztanerkennung den Status eines Hausarztes haben.

In der Regel erfolgen Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt oder ins Krankenhaus, wenn der Hausarzt Notwendigkeit für eine spezifischere Behandlung sieht.

Da die komplexen Strukturen und vielfältigen Leistungsangebote des Gesundheitssystems für Patientinnen und Patienten nicht immer leicht zu überblicken sind, kann der Hausarzt für Orientierung sorgen. Er begleitet seine Patienten durch Diagnose- und Behandlungsprozesse und koordiniert die gesamte Behandlung.


Heilmittel

Heilmittel sind im allgemeinen Stoffe und Maßnahmen zur Heilung von Krankheiten. Sie wirken zur Heilung oder Linderung von Leiden auf den Körper ein. Man unterscheidet chemische und pflanzliche Heilmittel von den physikalischen Heilmitteln, wie zum Beispiel Wärme.

Die Heilmittel-Richtlinien konkretisieren den Heilmittelbegriff. Der Begriff umfasst Dienstleistungen, sprachtherapeutische Behandlungen, sowie ergotherapeutische Maßnahmen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für Heilmittel nur nach ärztlicher Verordnung.


Hospiz

Ein Hospiz gilt im deutschen Sprachgebrauch in der Regel als eine spezielle Pflegeeinrichtung, die Sterbende umfassend versorgt. Unheilbar Kranke werden hier in ihrer letzten Lebensphase palliativ-medizinisch behandelt.Die palliative Betreuung soll Leiden mindern, die Patienten pflegen und auch seelisch betreuen.


ICD

ICD ist die internationale Klassifikation der Krankheiten ("International Classification of Diseases") der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die aktuell gültige Ausgabe der ICD wird als ICD-10 bezeichnet (10. Überarbeitung). Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der ICD-10 zu dokumentieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des DIMDI.


ICD Schlüssel

Internationale Klassifikation der Krankheiten (z. B. ICD-9, ICD-10), die in der ambulanten und stationären Versorgung eingesetzt werden. Die Verschlüsselung wird für die Abrechnung von Krankenhausleistungen benötigt.


Innungskrankenkassen (IKK)

Handwerksinnungen können für die Betriebe der in einer Handwerksrolle eingetragenen Mitglieder so genannte "Innungskrankenkassen" errichten. Die meisten Innungskrankenkassen entwickelten sich aus Gesellenbruderschaften. Es handelte sich um selbstständige Gesellenorganisationen, die neben gewerkschaftlichen Aufgaben auch Funktionen einer Krankenkasse übernahmen. Heutzutage müssen zur Errichtung einer IKK in einem Betrieb mindestens 1.000 Versicherungspflichtige beschäftigt sein, damit die Leistungsfähigkeit der Krankenkasse dauerhaft gesichert bleibt.


Institutionskennzeichen

Eindeutige Identifikationsnummer eines Krankenhauses.

Ein Institutionskennzeichen (IK) wird gemäß § 293 SGB V von Leistungserbringern zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen auf elektronischem Weg verwendet.


Instrumente des Qualitätsmanagements

Instrumente des Qualitätsmanagements sind kontinuierlich eingesetzte Prozesse zur Messung und Verbesserung der Qualität. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Qualitätsindikatoren, Befragungen, Beschwerdemanagement, Fehler- und Risikomanagement, Orientierung an Leitlinien oder Standards, berufsgruppenübergreifende Konferenzen, Information und Aufklärung der Patienten.


Internet Apotheke

Seit Januar 2004 bzw. seit dem GKV-Modernisierungsgesetz können apothekenpflichtige Arzneimittel auch in Deutschland durch den Versandhandel angeboten werden. Auch der Versandhandel über sogenannte Internet-Apotheken ist hierbei mit eingeschlossen.

Allerdings dürfen verschreibungspflichtige Arzneien aus Sicherheitsgründen nicht ohne Rezept über den Versandhandel vertrieben werden. In Internet-Apotheken müssen pharmazeutisch-medizinische Fachkräfte angestellt sein. Die Beratung muss in deutscher Sprache angeboten werden.


Investitionsfinanzierung

Im Dualen System werden die Kosten von Krankenhausinvestitionen von der öffentlichen Hand (Land und Kommunen) übernommen, während die Krankenkassen für die Kosten des laufenden Betriebes zuständig sind.

Die Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten werden im Rahmen der Einzelförderung auf Antrag übernommen. Kleinere Baumaßnahmen sowie die Wiederbeschaffung kurz- und mittelfristiger Anlagegüter sind aus einer jährlichen Förderpauschale zu finanzieren. Für die Universitätskliniken werden die Investitionsmittel gemeinsam von Bund und Ländern nach dem Hochschulbauförderungsgesetz aufgebracht.


Kammergesetz

Kammergesetze sind in den Ländern erlassene Gesetze zur Regelung des Berufsrechts bzw. Standesrechts der jeweiligen Kammermitglieder. Mitglieder können Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte sein. Die Gesetze stellen die Rechtsgrundlage für die Errichtung der Ärztekammern dar. Sie ermächtigen beispielsweise die Ärztekammern zum Erlass beruflicher Vorschriften.